Technische Anforderungen und Vorgaben für PV-Anlagen zwischen 20 kWp und 1 MW in Österreich

Stall im Dorf

Dieser Artikel behandelt die technischen und regulatorischen Anforderungen an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Leistungsbereich von 20 kWp bis 1 MW, insbesondere für den Einsatz auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäuden in Österreich.


Warum PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäuden sinnvoll sind

Landwirtschaftliche und gewerbliche Gebäude bieten aufgrund ihrer Dachflächen und Energiebedarfe oft ideale Bedingungen für die Installation von PV-Anlagen in der Größenordnung von 20 kWp bis 1 MW. Der so erzeugte Solarstrom kann wirtschaftlich genutzt werden, um den Energieverbrauch des Betriebs zu decken und gleichzeitig Energiekosten zu senken. Eine gut geplante PV-Anlage trägt dabei das beste Preis – Leistunsverhältins heraus zuholen.


Anforderungen für den Netzanschluss einer PV-Anlage

Für Netzanschluss von PV-Anlagen sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich:

  1. Wechselrichterleistung und Netzkapazität:
    • Ein Wechselrichter mit einer Leistung von 20 kWp erzeugt typischerweise einen Nennstrom von ca. 30 A.Zum Vergleich: Der übliche Hausanschluss liegt bei ca. 25 A, während kleinere landwirtschaftliche Betriebe meist über einen Anschluss mit 80 A verfügen. Diese Unterschiede in den Leistungsanforderungen bedeuten, dass PV-Anlagen mit einer Leistung über 20 kWp in vielen Fällen zusätzliche Maßnahmen für die Netzverträglichkeit benötigen.
  2. Leistungserhöhung beim Netzbetreiber:
    • Wenn der bestehende Netzanschluss die Last der PV-Anlage nicht tragen kann, muss beim Netzbetreiber eine Leistungserhöhung beantragt werden. Diese Erhöhung ist kostenpflichtig und wird auf Basis der Vorgaben des Netzbetreibers (siehe e-control.at) berechnet.
    • Alternativ kann eine Wirkleistungsbegrenzung in Kombination mit einem Batteriespeicher eine Lösung sein, um Stromüberschüsse im Speicher zwischenzulagern und die Netzanschlusleistung zu reduzieren.
    • Auch bei Gewerbliche Anlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, erreichen ab 100 kW die Grenze des mölichen.

Technische Organisatorische Regeln (TOR) angewannt auf Photovoltaikanlagen

Die „Technisch Organisatorischen Regeln“ (TOR) in Österreich definieren die Anforderungen Betreiber und Benutzer
von Netzen.

  • Anlagen unter 30 kVA:
    • Die Wechselrichter müssen in der „TOR Erzeugerliste Typ A“ geführt sein und müssen entsprechend parametriert werden.
    • Es ist eine Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich, um sicherzustellen, dass das Netz die Einspeiseleistung aufnehmen kann.
  • Anlagen im Bereich von 30 kVA bis 250 kVA:
    • Für diesen Leistungsbereich ist zusätlich ein Generatorkopplungsschutz vorgeschrieben, der es ermöglicht, die gesamte PV-Anlage zentral vom Netz zu trennen.
  • Anlagen über 250 kVA:
    • Für PV-Anlagen über 250 kVA greifen die TOR-Anforderungen für Erzeugeranlagen des Typs B.
    • Die Anlage muss mit einer Fernwirkanbindung ausgestattet sein, die dem Netzbetreiber Echtzeitdaten zur Verfügung stellt, damit dieser den Zustand der Anlage und deren Einspeiseverhalten überwachen kann.
    • Diese Echtzeitdaten umfassen typischerweise Informationen zur Spannung, Leistungsabgabe und Bereitmeldungen.

Bau- und Elektrizitätswirtschaftsgesetze: Länderspezifische Regelungen

In Österreich unterliegen Bau- und Elektrizitätswirtschaftsgesetze der Landesgesetzgebung, was bedeutet, dass für PV-Anlagen je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen gelten können. Die PV Austria hat einen Leitfaden herausgegeben.Je nach Bundesland sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Anlagengröße und System der Anlage variieren.


Fazit: Erfolgreiche Umsetzung von PV-Anlagen über 20 kWp

Photovoltaikanlagen erfordern eine genaue Planung und die Einhaltung technischer und regulatorischer Vorgaben. Die sichere Einbindung ins Netz und die Einhaltung der Standards sind unverzichtbar, um die Netzstabilität zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

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